Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern – Ein deutliches Urteil des Landgerichtes Marburg

Verband der kommunalen
Wahlbeamten in Hessen e.V.

Karl-Christian Schelzke

In der zuletzt erschienenen Depesche haben wir unter dem Titel „Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ auf die besondere Bedeutung der Strafverfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hingewiesen. Es ist erfreulich, dass im aktuellen hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD zu diesem überaus wichtigen Thema folgende Aussagen aufgenommen sind: „Gewalt im politischen Raum – gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker – ist nicht hinnehmbar. Daher entwickeln wir das polizeiliche Gefährdungslagenmanagement konsequent weiter. … Wir setzen uns für mehr Sicherheit und einen besseren Schutz für diejenigen ein, die sich für unseren Staat engagieren. Menschen, die sich für unseren Staat engagieren und ein öffentliches Amt bekleiden, verdienen besonderen Schutz. Wir streben an, dass die Mindestfreiheitsstrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte auf sechs Monate erhöht und damit die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe ausgeschlossen wird. Bei Angriffen aus einem „Hinterhalt” oder besonderen Folgen sollte die Mindeststrafe bei einem Jahr liegen. Angriffe auf die politisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter unserer Gesellschaft sind nicht akzeptabel. Wer sich ehren- oder hauptamtlich für unsere Gesellschaft und unseren Staat engagiert, verdient unseren besonderen Schutz. Deswegen werden wir das Thema „Hass und Hetze gegen Kommunalpolitiker und -politikerinnen“ stärker in den Mittelpunkt der Präventionsarbeit stellen.“

In diesem Zusammenhang kann erfreulicherweise berichtet werden, dass vor wenigen Wochen ein nicht vorbestrafter Betreiber von Spielhallen und Wettbüros von der großen Strafkammer des Landgerichtes Marburg zu einer Einzelhaftstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde. Er hatte zwei Männer gegen eine Geldzahlung von mindestens zweitausend Euro angestiftet, einen Mitarbeiter eines städtischen Ordnungsamtes niederzuschlagen. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen, die auch bleibende Schäden zur Folge haben. Hintergrund waren Maßnahmen, die im Rahmen der Corona-Maßnahmen vom Opfer getroffen wurden und den wirtschaftlichen Interessen des Anstifters zuwiderliefen. Der städtische Mitarbeiter wurde als Nebenkläger vom Geschäftsführer des VKWH anwaltlich vertreten.

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